Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende
Was die CDU beim Thema „Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende“ will, ist sonnenklar. Die CDU-Fraktion hat vor Wochen schriftlich den Vorschlag gemacht, den Vorsitzenden für die Monate eine zusätzliche Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen, in denen der jeweilige Ausschuss tagt. Dieser Vorschlag ändert die bisherige Praxis, nach der die Vorsitzenden für jeden Monat eine entprechende erhöhte Pauschale erhalten.
Das Land NRW hat die Vorgaben seit November 2020 geändert und ermöglicht nunmehr diese Änderung. Ausschussvorsitzende haben nach Meinung der Christdemokraten bei der Vor- und Nachbereitung einer Sitzung erheblich mehr zu tun. Neben der Teilnahme bei anstehenden Ortsterminen und Bürgerversammlungen obliegt ihnen zudem u.a. die Verantwortung für die reibungslose Durchführung der eigentlichen Sitzung. Der Haupt- und Finanzausschuss wird satzungsgemäß vom Bürgermeister geleitet und fällt ebenso wenig unter diese Regel wie der Wahlausschuss oder der Wahlprüfungsausschuss, die nur alle 5 Jahre bei anstehenden Kommunalwahlen tagen.
Haken an der Sache: Die Änderung erfordert eine Zweidrittel-Mehrheit des Rates. Während die Fraktion Bündnis 90/Grüne, die selbst keinen einzigen Vorsitzenden stellt, den vollständigen Verzicht auf eine zusätzliche Vergütung fordert, möchte die SPD-Fraktion, deren Mitglied Sebastian Sonntag Vorsitzender des A-2 ist, dass es bei der bisherigen Regelung (Vergütung für alle Monate) verbleibt.
Die CDU und die UWG im Rat der Stadt Lennestadt vertreten einvernehmlich die vorgelegte Kompromisslinie, an der auch weitere Diskussionsrunden nichts ändern. Gregor Schnütgen: „Unser Kompromissvorschlag ist seit langem bekannt und liegt allen schriftlich vor. Wir fordern SPD und Grüne auf, sich diesem Vorschlag anzuschließen, denn es ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Rat erforderlich. Der Ball liegt im Feld von SPD und Grünen. Gibt es keine Einigung, bleibt es bei der bisherigen teuren Lösung. Die Verantwortung dafür tragen SPD und Grüne.“