Regionalplan muss angepasst werden
In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Bauen vom 27. April 2021 und der Sitzung des Rates vom 19. Mai 2021 wurden auf der Grundlage der von der Verwaltung erstellten umfangreichen und inhaltlich überzeugenden Vorlage 3026/2021 die Stellungnahme der Stadt Lennestadt zum Entwurf eines neuen Regionalplans beschlossen. Zuvor hatten auch alle Kommunen des Kreises Olpe eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, der ebenfalls zugestimmt wurde.
Die CDU-Fraktion hat aber mehrere Ergänzungsanträge zu einzelnen Anregungen gestellt. Diese wurden in beiden Sitzungen ohne Gegenstimmen bei wenigen Enthaltungen (überwiegend der Fraktion Die Grünen) beschlossen. Kernpunkte der Beschlüsse waren:
1. Nach dem Landesentwicklungsplan soll künftig eine Siedlungsentwicklung vorrangig in den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) erfolgen. Die Orte Kirchveischede und Bilstein sollen im Regionalplan als ASB festgelegt werden, weil beide Orte gemeinsam die Anforderungen erfüllen. In Maumke soll der ASB im Bereich „Bauken“ erweitert und dafür im Bereich „Kalichemie“ entfallen.
2. Bei den Gewerbe- und Industriebereichen (GIB) besteht für Lennestadt nach dem Entwurf noch ein Bedarf von 38 ha. Daher sollen zusätzlich zu den ausgewiesenen Bereichen auch das Gewerbegebiet Neukamp als GIB vollständig aufgenommen werden. Die Fläche im Bereich Kaserne Oedingen soll auch im nördlichen Bereich erweitert werden. Die bisher in ASB gelegenen Flächen im Bereich des Gewerbegebiets Sachtleben II (Sauerlandpyramiden) sollten als GIB ausgewiesen werden.
3. Der Abgrabungsbereich Steinbruch Grevenbrück soll auch im Interesse der Wasserversorgung Sporke/Hespecke und wegen der besonderen artenschutzrechtlichen Bedeutung der Erweiterungsflächen auf den Bereich des aktuellen Genehmigungsantrages beschränkt werden.
4. Auf die Darstellung von sog. Windenergiebereichen (WEB) soll vollständig verzichtet werden. Wenn ein vollständiger Verzicht aber nicht in Betracht kommen sollte, so sind jedenfalls die beiden WEB 005 und 006 nahe Milchenbach und WEB 007 II und 008 bei Kirchveischede als ungeeignete Standorte zu streichen.
5. Die im Entwurf vorgesehenen sog. Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) sollen Vorranggebiete sein, d.h. sie sind für kommunale Planungen bei der Abwägung zu beachten. Diese BSN sollen zu die kommunale Planungshoheit weniger einschränkende Vorbehaltsgebiete „herabgestuft werden“. Die BSN werden im Entwurf erheblich vergrößert werden und überplanen teilweise besiedelte Bereiche z.b. Gewerbegebiet Karlshütte). Diese Bereiche sollen herausgenommen werden.
Festzuhalten bleibt damit, dass sich die CDU-Fraktion als einzige Fraktion intensiv mit dem vorliegenden Entwurf zum Regionalplan befasst und konstruktiv mitgearbeitet hat.
Das Verhalten der Grünen darf an dieser Stelle nicht unkommentiert bleiben. Diese hatten in Pressemitteilungen noch den anderen Fraktionen Untätigkeit („Auf Seiten der Mehrheitsfraktionen und der Kommunalpolitik herrscht jedoch das sprichwörtliche Schweigen im Walde“) vorgeworfen und die „liebe“ CDU aufgefordert hatte „zur Ratsarbeit zurückzukehren“. Substantielle eigene Stellungnahmen waren von den Grünen aber nicht zu vernehmen und der Fraktionsvorsitzende Dr. Kaiser forderte nur unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz eine Zurückziehung des Entwurfs durch die Bezirksregierung. Ein entsprechender Antrag wurde aber erst gar nicht gestellt und sich bei den Abstimmungen jeweils enthalten. Konstruktive Ratsarbeit sieht anders aus.
Die dahinterstehende Strategie ist etwa bei dem Thema Windenergienutzung offenkundig. Eine eindeutige Positionierung erfolgt nicht, um die Bürger in den besonders betroffenen Orten nicht gegen sich aufzubringen. Ob die Grünen die Darstellung weiterer oder aller im Entwurf enthaltenen oder gar keiner Windeinzugsbereiche (WEB) wollen, bleibt offen.
Die CDU hat dagegen klar und unmissverständlich einen Verzicht auf die Darstellung von WEB im Regionalplan gefordert. Eine solche Planung schränkt die kommunale Planungshoheit ein und ist für den gewünschten Ausbau der Windenergie auch nicht hilfreich. Die Planung von Windenergieanlagen bedarf einer sorgfältigen Abwägung aller betroffenen Interessen und insbesondere die berechtigten Schutzansprüche der Bewohner in angrenzenden Orten sind zu berücksichtigen. Die Windenergie hat im Sauerland ein Akzeptanzproblem und ein Ausbau kann nur gemeinsam mit, aber nicht gegen den Willen der Bürger erfolgen.
Darüber hinaus hat die CDU auch beantragt, dass jedenfalls die WEB Bereiche 005 (44,8 ha) und 006 (36,7 ha) nahe Milchenbach und die WEB 007 II (216,4 ha) und 008 (64,6 ha) nahe Kirchveischede gestrichen werden sollen. Warum die SPD-Fraktion, die auch dem Verzicht auf alle WEB zugestimmt hatte, diesem Antrag nicht zugestimmt hat, bleibt ihr Geheimnis.